Aktiengesellschaft (AG)
Eine AG wird durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 (Teilliberierung möglich). Die Gesellschaft haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH entsteht, wenn sich eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit einem bestimmten Kapital (mind. CHF 20'000) als Firma zusammenschliessen. Die Gesellschaft haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.
Kollektivgesellschaft (KlG)
Der Eintrag ins Handelsregisteramt ist bei der der kaufmännisch geführten Gesellschaft obligatorisch und dient der Deklaration. Die Gründung erfolgt jedoch in diesem Fall schon bei Zusammenschluss und Absichtserklärung der Gesellschafter.
Einzelfirma
Eine Einzelfirma kommt zustande, wenn eine natürliche Person alleine eine geschäftliche Tätigkeit mit wirtschaftlich gewinnbringendem Zweck aufnimmt. Für dieses Risiko haftet der Inhaber mit dem vollständigen Geschäfts- und Privatvermögen.
Ich bin noch unsicher
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